Allgemeine Geschäftsbedingungen der People Plus GmbH
§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der PeoplePlus GmbH und ihren Auftraggebern. Auftraggeber sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PeoplePlus GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. (3) Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Vertragseinigung gültigen Fassung bzw. in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge oder Vertragsverlängerungen, ohne dass Peopleplus GmbH wieder erneut auf sie hinweisen muss.(4) Individuelle Vereinbarungen, die PeoplePlus GmbH mit einzelnen Auftraggebern im Einzelfall schließt gelten vorrangig, soweit sie sich nicht mit diesen AGB decken.
§ 2 Vertragsschluss(1) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind unsere Angebote bis zur endgültigen Annahme unverbindlich. Nach Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bestätigen wir den Vertragsschluss in Text- oder in Schriftform. Erst dadurch kommt es zum rechtswirksamen Vertragsschluss. (2) An uns gerichtete Angebote können wir in Text- oder in Schriftform annehmen.
§ 3 Vertragsgegenstand (1) PeoplePlus GmbH erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Lohnoptimierung, der Gesundheitsförderung sowie des Marketings und bietet dem Auftraggeber eine maßgeschneiderte Leistung, die den individuellen Anforderungen entspricht. Die abschließende Realisierung der Arbeitsergebnisse und Vorschläge obliegt dem Auftraggeber selbst, indem die von PeoplePlus GmbH konkretisierten Optimierungsvorschläge durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten umgesetzt werden. (2) PeoplePlus GmbH kann im Einzelfall und auf Anfrage die finale Umsetzung durch Bereitstellung eines Netzwerks an Kooperationspartnern oder Vermittlung unterstützen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. PeoplePlus GmbH haftet nicht für mögliche Leistungsstörungen zwischen dem Auftraggeber und dem Kooperationspartner. (3) PeoplePlus GmbH erbringt keine Leistungen auf dem Gebiet der Rechts- oder Steuerberatung. (4) Zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist PeoplePlus GmbH berechtigt, sich im Rahmen des geltenden Rechts fachkundiger Dritter zu bedienen. (5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der PeoplePlus GmbH alle Unterlagen, Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Leistungserbringung erforderlich sind. Die PeoplePlus GmbH wird entsprechende Unterlagen ausdrücklich anhand von Übersichten und Checklisten anfordern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die PeoplePlus GmbH sämtliche angeforderten Unterlagen, Informationen und Daten für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung benötigt und er keine Rechte ableiten kann, wenn diese nicht vollständig zur Verfügung gestellt worden sind. (6) Die Übermittlung sämtlicher Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch. Im Einzelfall kann die Übermittlung in anderer Form verlangt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsvereinbarungen(1) Die Preise setzen sich grds. aus einer Kostenpauschale für die Bereitstellung und Pflege der Online-Plattform sowie einem aufwandsabhängigem Preisbestandteil zusammen. Die Berechnung erfolgt in jedem Fall nach den individuellen Umständen und wird im Vertragstext festgehalten. (2) Sämtliche Rechnungen der PeoplePlus GmbH sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Mit einer Übersendung der Rechnung per E-Mail ist der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.
§ 5 Gewährleistungsrechte (1) Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur, soweit er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten nachgekommen ist. Sofern es sich um Ergebnisse aus der Verarbeitung von Daten handelt, obliegt es dem Auftraggeber, die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und anzuzeigen. Die Überprüfung hat unverzüglich nach Bereitstellung der Ergebnisse zu erfolgen. (2) Mängel sind schriftlich anzuzeigen.(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Überprüfung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung von PeoplePlus GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.(4) Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Bereitstellung der Beratungsergebnisse durch die PeoplePlus GmbH. (5) Im Übrigen richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Sonstige Haftung(1) PeoplePlus GmbH haftet bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt. (2) Im Falle der Verschuldenshaftung haftet PeoplePlus GmbH – unabhängig vom Rechtsgrund – auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PeoplePlus GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.(3) Bei Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden PeoplePlus GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 7 ZurückbehaltungsrechteAufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Unterlagen(1) An allen in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behält sich PeoplePlus GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird dazu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.(2) Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist die Rückgabe von Unterlagen des Auftraggebers ausgeschlossen, soweit diese lediglich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt worden sind. Im Übrigen wird PeoplePlus GmbH die Unterlagen, Informationen und Daten – abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – zurückgeben bzw. löschen.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigung(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen, sie beträgt jedoch mindestens 12 Monate. (2) Unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt die Leistungspflicht von PeoplePlus GmbH frühestens zum 1. eines Monats.(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn ihn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Vertragsende durch schriftliche Erklärung ggü. PeoplePlus GmbH kündigt.
§ 10 Verschwiegenheit(1) PeoplePlus GmbH garantiert, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alle Informationen über den Auftraggeber sowie seiner Mitarbeiter. (2) Die Verschwiegenheit gilt nicht für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung durch PeoplePlus GmbH oder hinsichtlich der notwendigen Weitergabe von Informationen an die Service- oder Kooperationspartner. PeoplePlus GmbH wird in diesem Fall dafür sorgen, dass die Service- oder Kooperationspartner die gesetzlichen Mindestvorgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit beachten.
§ 11 Datenschutz (1) PeoplePlus GmbH verarbeitet für die Leistungserbringung im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter und gibt diese im Bedarfsfall und nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. die Mitarbeiter an den Serviceanbieter weiter. Eine Weitergabe sonstiger personenbezogener Daten, die PeoplePlus GmbH verantwortlich erhebt, erfolgt nicht.(2) Der Auftraggeber holt die gem. § 4a Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Einwilligung der Mitarbeiter für die Übermittlung der Unterlagen, Informationen und personenbezogenen Daten an PeoplePlus GmbH und die ggf. erforderliche Übermittlung der vorgenannten Daten an die Service- oder Kooperationspartner im Vorfeld des Leistungsbeginns durch PeoplePlus GmbH ein. Die Einwilligung ist nachzuweisen. (3) PeoplePlus GmbH unterhält die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen insb. der DSGVO steht und der Schutz der Daten der betroffenen Personen gewährleistet ist. (4) Im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung gelten die Anforderungen des § 28 Abs. 3 DSGVO in der jeweils gültigen Fassung.
§ 12 Schlussbestimmungen(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen PeoplePlus GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von PeoplePlus GmbH.(3) Vertragsänderungen erfolgen ausschließlich in Textform oder einer strengeren Form.